Bürgerportal für Stuttgart Sillenbuch
Wie können moderne Frauen neben den Anforderungen ihrer Familie, ihres Berufes und ihrer Herkunft auch noch sich selbst gerecht werden?
Ab März sind die Beamten der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle und Präventionsbeamte der jeweils örtlich zuständigen Polizeireviere wieder mit dem großen Informationsfahrzeug des Landeskriminalamts Baden-Württemberg in den Stuttgarter Stadtteilen unterwegs und beraten Bürgerinnen und Bürger vor Ort rund um das Thema Einbruchschutz.
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen (§ 39 Abs. 5). Ausgenommen davon sind unter anderem Bäume im Wald oder auf gärtnerisch genutzten Grundflächen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs der Pflanzen reduzieren oder notwendig sind, um die Bäume gesund zu erhalten. Umfangreichere Fäll- und Gehölzschnittarbeiten dürfen daher erst wieder im Oktober vorgenommen werden. Nicht verboten sind notwendige und nicht aufschiebbare Verkehrssicherungsmaßnahmen. Mit diesen Regelungen sollen die heimischen Tiere in der jetzt beginnenden Vegetationszeit beim Nestbau und der Aufzucht der Jungtiere geschützt werden.
In den vergangenen Wochen hat die Stuttgarter Polizei mehrere mutmaßliche Wohnungseinbrecher festgenommen. In den Hotelzimmern und Wohnungen der Verdächtigen haben die Beamten zahlreiche Wertgegenstände, die aus Wohnungseinbrüchen im Großraum Stuttgart stammen dürften, sichergestellt.
Der Kartenverkauf für den Frühjahrsflohmarkt am 26. Mai beginnt ab Freitag, 1. März (vorher Donnerstag). Die Märkte Stuttgart GmbH macht darauf aufmerksam, dass sich aufgrund sicherheits- und brandschutzrechtlicher Auflagen Veränderungen bei den Standplätzen auf dem Schillerplatz
Weitere zwölf Wohnungseinbrüche und Versuche wurden bei der Polizei bis zum Samstagmorgen angezeigt.
Sieben Einbrüche und Einbruchsversuche sind der Polizei am Freitag gemeldet worden.