Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Doppelhaushalt 2014/2015 der Landeshauptstadt genehmigt - Im Blick auf die mittelfristige Finanzplanung hält die Aufsichtsbehörde die konsequente Fortsetzung des Konsolidierungskurses für notwendig
In den nächsten Tagen wird, wie in der Gemeindeordnung vorgesehen, der Doppelhaushalt öffentlich ausgelegt. Damit liegen die Voraussetzungen vor, die vom Gemeinderat beschlossenen Etatansätze zu bewirtschaften, teilte die Stadt am Freitag, 21. März mit.
Das Regierungspräsidium hat im Genehmigungserlass die Stabilisierung der Finanzlage der Landeshauptstadt anerkannt, die - so das Regierungspräsidium - im wesentlichen auf die vielfältigen Bemühungen zur Konsolidierung des Stadthaushalts, insbesondere auf das vor vier Jahren beschlossene Haushaltssicherungskonzept mit einem Umfang von rd. 70 Mio. Euro zurückzuführen sei. Gleichzeitig hat die Rechtsaufsichtsbehörde im Blick auf die in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesenen Defizite im Ergebnishaushalt (2016: 69,1 Mio., 2017: 98,6 Mio. und 2018: 123,2 Mio. Euro) sowie die in der Finanzplanung enthaltene beträchtliche Neuverschuldung hingewiesen und eine konsequente Fortsetzung oder - sofern sich gegenüber der Finanzplanung Verschlechterungen abzeichnen sollten - auch Intensivierung des Spar- und Konsolidierungskurses der Landeshauptstadt angemahnt.
Im Hinblick auf den historisch niedrigen Schuldenstand im Kernhaushalt in Höhe von 27,2 Mio. Euro zum Jahresende 2013, aber auch in Anbetracht des ambitionierten Investitionspakets 2014 und 2015 mit Schwerpunkten im Schulwesen, der Kinderbetreuung, im Bereich Mobilität und Verkehr, beim Wohnungsbau sowie dem Erwerb der Wasserversorgung hält die Aufsichtsbehörde die im Doppelhaushalt veranschlagten Kreditermächtigungen in Höhe von 22,3 Mio. Euro in 2014 und 142,8 Mio. Euro in 2015 für finanzwirtschaftlich vertretbar und gemeindewirtschaftsrechtlich genehmigungsfähig.
Wie der Erste Bürgermeister Michael Föll darlegte, kann er der Bewertung des Regierungspräsidiums nur zustimmen: "Auch wenn sich die Finanzlage etwas stabilisiert hat, so sind die ab 2016 zu erwartenden Defizite und die im Finanzplanungszeitraum bis 2018 geplante Neuverschuldung in Höhe von 524,1 Mio. EUR finanzwirtschaftlich mehr als unbefriedigend. Der Genehmigungserlass enthält einen klaren Auftrag zur konsequenten Fortsetzung des Konsolidierungskurses". Ziel müsse es sein, den tatsächlichen Kreditbedarf in den Folgejahren deutlich zu reduzieren sowie die Ertragskraft des Stadthaushalts erheblich zu verbessern. Um dies zu erreichen, sollten sich, so der Erste Bürgermeister, Verwaltung und Gemeinderat frühzeitig mit Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltsstruktur beschäftigen und diese auf den Weg bringen.
In den nächsten Tagen wird, wie in der Gemeindeordnung vorgesehen, der Doppelhaushalt öffentlich ausgelegt. Damit liegen die Voraussetzungen vor, die vom Gemeinderat beschlossenen Etatansätze zu bewirtschaften, teilte die Stadt am Freitag, 21. März mit.
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