Sozialamt bietet Vermietern Sicherheiten durch Garantieverträge. Stuttgart ist eine beliebte Stadt. Das zeigt sich auch am knappen und teuren Wohnraum. Für viele Mieter wird die Wohnungssuche zu einem Problem – dann, wenn sie keine Sicherheiten bieten können.
„Die Nachfrage bestimmt den Preis. Wir sehen bei Ein- bis Drei-Zimmer-Wohnungen eine hohe Nachfrage. Es müssen zunehmend Alleinstehende und Familien mit Wohnungen versorgt werden“, sagt Günter Gerstenberger vom Sozialamt.
Hausbesitzer haben oft die Befürchtung, dass die Miete ausbleibt, dass der Mieter nicht mehr zahlen kann. Um diese Befürchtung zu lindern, bietet das Sozialamt die Möglichkeit der Garantieleistungen. Für Alleinstehende oder Familien mit Wohnberechtigungsschein wird eine Mietausfallgarantie für die Kaltmiete und die Betriebskosten für die Dauer von drei bis vier Jahren zugesichert.
Wie funktioniert es? Voraussetzung, um in das Programm übernommen zu werden, ist der Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags zur ortsüblichen Miete. Dabei müssen auch die sogenannten Mietobergrenzen für eine eventuelle Leistungsgewährung nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) XII und II berücksichtigt werden.
Das Sozialamt schlägt dem Vermieter bei Bedarf mehrere Personen vor, so dass dieser selbst entscheiden kann, wer bei ihm einzieht. Die vorgeschlagenen Mieter werden dabei vom Sozialamt sorgfältig ausgesucht.
Das Sozialamt hilft aber auch bei der Zahlung einer Kaution: Sozial Schwache können diese oft nicht aufbringen. Über die Sozialhilfedienststellen sowie die Job Center kann die Kautionszahlung in Form eines Darlehens übernommen werden.
Auch die laufenden Mietzahlungen können durch Vermittlung des Sozialamts ohne Umwege direkt auf das Konto des Vermieters überwiesen werden.
Weitere Informationen zum Programm gibt es beim Sozialamt, Heinrich Sopora, Telefon 216-2811, Fax 216-7807, E-Mail Heinrich.Sopora@stuttgart.de. Artikel lesen
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